Urteil des HessVGH vom 14.03.2017

VGH Kassel: verwaltungsrecht, versicherungsrecht, umweltrecht, strafrecht, immaterialgüterrecht, zivilprozessrecht, rechtsnorm, unterhaltung, quelle, steuerrecht

Gericht:
Hessischer
Verwaltungsgerichtshof
4. Senat
Entscheidungsdatum:
Aktenzeichen:
OS IV 26/66
Dokumenttyp:
Urteil
Quelle:
Leitsatz
1. Die Erhebung von Ausschlägen gemäß Art. 107 HGO 1931 ist nach Wegfall des Art.
21 ABO sowie des § 37 AVO/ABO für die Unterhaltung von Straßen zulässig.
2. Der nach Art. 107 HGO 1931 erforderliche Beschluß der Gemeindevertretung ist eine
Rechtsnorm. Er muß daher nach Abschluß des Rechtssetzungsverfahrens nochmals
veröffentlicht werden.
Hinweis: Die Entscheidung wurde von den Dokumentationsstellen der hessischen Gerichte
ausgewählt und dokumentiert.