Urteil des HessVGH vom 14.03.2017

VGH Kassel: bedürfnis, versetzung, immaterialgüterrecht, verwaltungsrecht, versicherungsrecht, umweltrecht, zivilprozessrecht, quelle, beurteilungsspielraum, bundesamt

Gericht:
Hessischer
Verwaltungsgerichtshof
1. Senat
Entscheidungsdatum:
Aktenzeichen:
I OE 46/67
Dokumenttyp:
Urteil
Quelle:
Leitsatz
1. Die zum Recht der Versetzung ergangene Rechtsprechung des BVerwG (Urteil vom
25.1.1967, BVerwGE Band 26 S. 65), daß der Dienstherr über das "dienstliche
Bedürfnis" als Voraussetzung für die Versetzung ohne sog. Beurteilungsspielraum
entscheidet, daß jedoch das dienstliche Bedürfnis maßgeblich durch
verwaltungspolitische Entscheidungen oder Eignungsurteile geprägt werden kann, die
nur beschränkter gerichtlicher Überprüfung unterliegen, ist auch für das Recht der
Abordnung anzuwenden.
2. Zur Frage, ob die Abordnung eines Polizeivollzugsbeamten vom Bundeskriminalamt
zum Statistischen Bundesamt im Jahre 1964 mit der Begründung vorgenommen
werden durfte, daß der Beamte aus der NS-Zeit belastet sei.
Hinweis: Die Entscheidung wurde von den Dokumentationsstellen der hessischen Gerichte
ausgewählt und dokumentiert.