Urteil des HessVGH vom 14.03.2017

VGH Kassel: verwaltungsrecht, versicherungsrecht, umweltrecht, strafrecht, immaterialgüterrecht, zivilprozessrecht, befreiung, unterlassen, quelle, steuerrecht

Gericht:
Hessischer
Verwaltungsgerichtshof
4. Senat
Entscheidungsdatum:
Aktenzeichen:
IV OE 81/67
Dokumenttyp:
Urteil
Quelle:
Leitsatz
1. Die Zulässigkeit einer Verpflichtungsklage setzt voraus, daß ein Antrag des Klägers
abgelehnt oder die Entscheidung über ihn unterlassen wurde.
2. Zur Frage, in welchem Umkreis bei einer Entscheidung über die Zulässigkeit eines
Vorhabens nach § 34 BBauG die vorhandene Bebauung zu berücksichtigen ist.
3. Zur Möglichkeit einer Befreiung im Falle der Bedenklichkeit eines Vorhabens nach §
34 BBauG.
Hinweis: Die Entscheidung wurde von den Dokumentationsstellen der hessischen Gerichte
ausgewählt und dokumentiert.