Urteil des HessVGH vom 14.03.2017

VGH Kassel: immaterialgüterrecht, zivilprozessrecht, verwaltungsrecht, versicherungsrecht, umweltrecht, quelle, wiedererteilung, trunkenheit, zustand, verwaltungsbehörde

Gericht:
Hessischer
Verwaltungsgerichtshof
2. Senat
Entscheidungsdatum:
Aktenzeichen:
OS II 104/66
Dokumenttyp:
Urteil
Quelle:
Leitsatz
1. Im Verfahren auf Wiedererteilung einer durch den Strafrichter entzogenen
Fahrerlaubnis hat die Verwaltungsbehörde eigenverantwortlich zu prüfen und darüber
zu befinden, ob der Antragsteller wieder gem. § 2 StVG zum Führen von
Kraftfahrzeugen geeignet ist.
2. Zur mangelnden Eignung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen, die
erheblich vorbestraft ist, darunter zweimal wegen Teilnahme am Kraftfahrzeugverkehr
im Zustand der Trunkenheit.
Hinweis: Die Entscheidung wurde von den Dokumentationsstellen der hessischen Gerichte
ausgewählt und dokumentiert.