Urteil des HessVGH vom 07.02.1986

VGH Kassel: bpv, umweltrecht, strafrecht, steuerrecht, versicherungsrecht, verwaltungsrecht, verfügung, quelle, zivilprozessrecht, immaterialgüterrecht

Gericht:
Hessischer
Verwaltungsgerichtshof
Entscheidungsdatum:
Aktenzeichen:
BPV TK 303/86
Dokumenttyp:
Beschluss
Quelle:
Leitsatz
Gibt das Verwaltungsgericht in einer Personalvertretungssache einen Antrag auf Erlaß
einer einstweiligen Verfügung allein durch den Vorsitzenden der Fachkammer statt, so
steht dem unterlegenen Beteiligten auch dann nur der Rechtsbehelf des Widerspruchs
zu, wenn der Vorsitzende einen Erörterungstermin durchgeführt hat.
Hinweis: Die Entscheidung wurde von den Dokumentationsstellen der hessischen Gerichte
ausgewählt und dokumentiert.