Urteil des HessVGH vom 14.03.2017

VGH Kassel: umweltrecht, strafrecht, steuerrecht, versicherungsrecht, verwaltungsrecht, quelle, zivilprozessrecht, immaterialgüterrecht, verfassungsrecht, medizinrecht

Gericht:
Hessischer
Verwaltungsgerichtshof
3. Senat
Entscheidungsdatum:
Aktenzeichen:
F III 77/66
Dokumenttyp:
Urteil
Quelle:
Leitsatz
Die Baulandeigenschaft eines Grundstücks hindert dessen Zuziehung in ein
Flurbereinigungsverfahren nicht. Durch den Flurbereinigungsplan sind auch Änderungen
des Grundstücks zulässig, wenn die bauliche Ausnutzung nicht gemindert wird.
Hinweis: Die Entscheidung wurde von den Dokumentationsstellen der hessischen Gerichte
ausgewählt und dokumentiert.