Urteil des HessVGH vom 14.03.2017

VGH Kassel: gemeinschaftliche anlage, versicherungsrecht, verwaltungsrecht, umweltrecht, strafrecht, immaterialgüterrecht, zivilprozessrecht, kenntnisnahme, bauwerk, quelle

Gericht:
Hessischer
Verwaltungsgerichtshof
3. Senat
Entscheidungsdatum:
Aktenzeichen:
F III 99/63
Dokumenttyp:
Urteil
Quelle:
Leitsatz
1. Ein Weg kann auch dann eine gemeinschaftliche Anlage darstellen, wenn er der
Aufschließung eines einzelnen Hofgrundstücks dient.
2. Ein Futtersilo ist ein Bauwerk, dessen Errichtung der Zustimmung der
Flurbereinigungsbehörde bedarf. Durch die gelegentliche Kenntnisnahme des
Bauvorhabens seitens der Beamten der Flurbereinigungsbehörde wird die Zustimmung
nicht ersetzt.
Hinweis: Die Entscheidung wurde von den Dokumentationsstellen der hessischen Gerichte
ausgewählt und dokumentiert.