Urteil des HessVGH vom 14.03.2017

VGH Kassel: verwaltungsrecht, versicherungsrecht, umweltrecht, strafrecht, immaterialgüterrecht, zivilprozessrecht, rechtspflicht, entstehung, unterlassen, quelle

Gericht:
Hessischer
Verwaltungsgerichtshof
1. Senat
Entscheidungsdatum:
Aktenzeichen:
I OE 2/67
Dokumenttyp:
Urteil
Quelle:
Leitsatz
1. Auch das Unterlassen einer Handlung, deren Vornahme die Entstehung eines
Schadens sicher oder höchstwahrscheinlich verhindert haben würde, ist im Rechtssinne
als Ursache des Schadens anzusehen, wenn eine Rechtspflicht des in Anspruch
genommenen zur Vornahme der Handlung bestanden hat.
2. Setzen mehrere Beteiligte jeder für sich verschieden Bedingungen für den Schaden,
durch deren Zusammentreffen der Erfolg eintritt, so haftet jeder für den ganzen
Schaden.
Hinweis: Die Entscheidung wurde von den Dokumentationsstellen der hessischen Gerichte
ausgewählt und dokumentiert.