Urteil des HessVGH vom 14.03.2017

VGH Kassel: verwaltungsrecht, versicherungsrecht, umweltrecht, strafrecht, immaterialgüterrecht, zivilprozessrecht, entstehung, landschaft, quelle, steuerrecht

Gericht:
Hessischer
Verwaltungsgerichtshof
4. Senat
Entscheidungsdatum:
Aktenzeichen:
OS IV 77/65
Dokumenttyp:
Urteil
Quelle:
Leitsatz
1. Die Errichtung eines Ferienwohnheims ist kein Vorhaben, das wegen seiner
Zweckbestimmung nur im Außengebiet ausgeführt werden soll.
2. Einzelfall zu der Frage, ob ein Vorhaben im Außenbereich öffentliche Belange
beeinträchtigt, weil a) die natürliche Eigenart der Landschaft gestört wird, b) die
Entstehung einer Splittersiedlung zu befürchten ist.
Hinweis: Die Entscheidung wurde von den Dokumentationsstellen der hessischen Gerichte
ausgewählt und dokumentiert.