Urteil des HessVGH vom 14.03.2017

VGH Kassel: verwaltungsrecht, versicherungsrecht, umweltrecht, strafrecht, immaterialgüterrecht, zivilprozessrecht, rechtsverordnung, gesundheitspolizei, quelle, steuerrecht

Gericht:
Hessischer
Verwaltungsgerichtshof
5. Senat
Entscheidungsdatum:
Aktenzeichen:
OS V 47/66
Dokumenttyp:
Urteil
Quelle:
Leitsatz
1. Die Untersuchungen und die Erteilung von Gesundheitszeugnissen durch die
Gesundheitsämter nach Maßgabe der §§ 17, 18 BSeuchG sind Verrichtungen nach der
Verordnung über die Gebührenerhebung der Gesundheitsämter vom 28. März 1935 -
GÄGebVO -. Diese Verrichtungen gehören zu den ärztlichen Aufgaben der
Gesundheitspolizei und sind nach § 2 GÄGebVO in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Nr. 1a des
Gesetzes über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens gebührenfrei.
2. Die in Nr. 1 genannten gehören - auch bei Einstellungsuntersuchungen - nicht zu
denjenigen Verrichtungen, die nur auf Antrag vorzunehmen sind.
3. Zur Auslegung von Rechtsvorschriften (hier Mehrdeutigkeit einer Rechtsverordnung).
Hinweis: Die Entscheidung wurde von den Dokumentationsstellen der hessischen Gerichte
ausgewählt und dokumentiert.