Urteil des HessVGH vom 14.03.2017

VGH Kassel: immaterialgüterrecht, zivilprozessrecht, verwaltungsrecht, versicherungsrecht, umweltrecht, quelle, besonnung, mangel, abwasseranlage, belüftung

Gericht:
Hessischer
Verwaltungsgerichtshof
4. Senat
Entscheidungsdatum:
Aktenzeichen:
IV OE 85/68
Dokumenttyp:
Urteil
Quelle:
Leitsatz
1. Der Senat bleibt bei seiner Rechtsprechung, daß ein Grundstückseigentümer kein
Recht darauf hat, im Rahmen des § 25 Abs. 1 HBO die ausreichende Besonnung,
Belichtung und Belüftung aller Grundstücksfreiflächen zu verlangen.
2. Es besteht kein Anspruch des Nachbarn auf Beseitigung von Niederschlagswasser
durch eine Abwasseranlage.
3. Wird eine Baugenehmigung wegen mangelnder Standsicherheit eines bereits
errichteten Bauwerks angefochten, dann kann die Klage zur Erfolg haben, wenn sich der
Mangel aus der Baugenehmigung selbst ergibt.
Hinweis: Die Entscheidung wurde von den Dokumentationsstellen der hessischen Gerichte
ausgewählt und dokumentiert.