Urteil des HessVGH vom 13.03.2017
VGH Kassel: immaterialgüterrecht, verwaltungsrecht, versicherungsrecht, umweltrecht, zivilprozessrecht, quelle, baukosten, durchschnitt, durchgangsverkehr, rechtsnorm
Gericht:
Hessischer
Verwaltungsgerichtshof
6. Senat
Entscheidungsdatum:
Aktenzeichen:
VI OE 65/68
Dokumenttyp:
Urteil
Quelle:
Leitsatz
1. Der Beschluß der Gemeindevertretung über die Erhebung von Ausschlägen nach Art.
107 HGO 1931 stellt eine Rechtsnorm dar.
2. Zur Frage der besonderen wirtschaftlichen Vorteile, die den Grundstückseigentümers
durch den Ausbau der Straße, an der ihr Grundstücke liegen, erwachsen.
3. Die besonderen wirtschaftlichen Vorteile, die den Grundstückseigentümers durch den
Ausbau einer dem Anliegerverkehr und - nur - dem innerörtlichen Durchgangsverkehr
dienenden Straße im Durchschnitt erwachsen, rechtfertigen es, ca. 50 % der Baukosten
auf sie auszuschlagen.
Hinweis: Die Entscheidung wurde von den Dokumentationsstellen der hessischen Gerichte
ausgewählt und dokumentiert.