Urteil des HessVGH vom 13.03.2017

VGH Kassel: verwaltungsrecht, versicherungsrecht, umweltrecht, strafrecht, immaterialgüterrecht, zivilprozessrecht, behörde, grundstück, abwasser, quelle

Gericht:
Hessischer
Verwaltungsgerichtshof
4. Senat
Entscheidungsdatum:
Aktenzeichen:
OS IV 57/64
Dokumenttyp:
Urteil
Quelle:
Leitsatz
1. Zur Frage, ob sich der Hessische Landesgesetzgeber bei der Regelung des
Wasserrechts im Hessischen Wassergesetz vom 6.7.1960 (GVBl. S. 69) an den Rahmen
des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes vom 27.7.1957 halten musste.
2. Die Begründung eines Zwangsrechts zum Durchleiten von Abwasser durch ein
Grundstück (§ 83 HWG) setzt nach § 85 HWG voraus, dass das Vorhaben "anders nicht
zweckmäßig oder nur mit erheblichen Mehrkosten durchgeführt werden kann". Diese
Voraussetzung ist ohne Rücksicht darauf zu prüfen, ob etwa die Behörde schon
vollendete Tatsachen geschaffen hat.
Hinweis: Die Entscheidung wurde von den Dokumentationsstellen der hessischen Gerichte
ausgewählt und dokumentiert.