Urteil des HessVGH vom 13.03.2017
VGH Kassel: futtergetreide, zivilprozessrecht, immaterialgüterrecht, versicherungsrecht, quelle, verwaltungsrecht, behörde, ernährung, verarbeitung, verwaltungsakt
Gericht:
Hessischer
Verwaltungsgerichtshof
5. Senat
Entscheidungsdatum:
Aktenzeichen:
OS V 344/62
Dokumenttyp:
Urteil
Quelle:
Leitsatz
1. Das Verwaltungsverfahren wird wieder aufgenommen, wenn die Behörde, die einen
belastenden Verwaltungsakt erlassen hat, den diesem zu Grunde liegenden
Sachverhalt nochmals überprüft, mit den Betroffenen erörtert und sich erneut zur
Sache äußert.
2. Für die Bemessung einer einem Verarbeitungsbetrieb für industrielle Zwecke -
Verarbeitung zur menschlichen Ernährung - durch die EVStG gewährten
Preisbegünstigung bei der Einfuhr von Futtergetreide ist von den von der EVStG
bekanntgegebenen Abgabepreisen für Futtergetreide auszugehen.
3. Abgesehen von der Gewährung von Prozeßzinsen ist für Zinsansprüche aus
öffentlichem Recht kein Raum, sofern nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist.
Hinweis: Die Entscheidung wurde von den Dokumentationsstellen der hessischen Gerichte
ausgewählt und dokumentiert.