Urteil des HessVGH vom 13.03.2017

VGH Kassel: verwaltungsrecht, versicherungsrecht, umweltrecht, strafrecht, immaterialgüterrecht, zivilprozessrecht, lehrer, pflichtstunden, quelle, steuerrecht

Gericht:
Hessischer
Verwaltungsgerichtshof
1. Senat
Entscheidungsdatum:
Aktenzeichen:
OS I 43/66
Dokumenttyp:
Urteil
Quelle:
Leitsatz
1. Die Festsetzung der Pflichtstunden gemäß § 16 Abs. 1 Satz 2 SchVG durch den
Hessischen Kulturminister berührt das beamtenrechtliche Grundverhältnis der Lehrer
und ist deshalb gerichtlich nachprüfbar.
2. Es verstößt nicht gegen den verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz, daß die
Studienräte an berufsbildenden Schulen (Handels- und Gewerbelehrer) 28
Wochenstunden, die Studienräte an Gymnasien, Wissenschaftsgymnasien und
Wirtschaftsoberschulen (Philologen) dagegen nur 25 Wochenstunden zu unterrichten
haben.
Hinweis: Die Entscheidung wurde von den Dokumentationsstellen der hessischen Gerichte
ausgewählt und dokumentiert.