Urteil des HessVGH vom 13.03.2017

VGH Kassel: verwaltungsrecht, versicherungsrecht, umweltrecht, strafrecht, immaterialgüterrecht, zivilprozessrecht, erlöschen, öffentlich, kirche, quelle

Gericht:
Hessischer
Verwaltungsgerichtshof
2. Senat
Entscheidungsdatum:
Aktenzeichen:
OS II 5/64
Dokumenttyp:
Urteil
Quelle:
Leitsatz
1. Streitigkeiten über das Bestehen und den Umfang von Baulastpflichten der
politischen Gemeinden gegenüber der evangelischen Kirche sind gemäß § 40 Abs. 1
VwGO als öffentlich-rechtliche Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art im
Verwaltungsrechtsweg auszutragen.
2. Zur Frage, unter welchen Umständen eine solche Kirchenbaulastpflicht entstehen
und erlöschen kann (Einzelfall).
Hinweis: Die Entscheidung wurde von den Dokumentationsstellen der hessischen Gerichte
ausgewählt und dokumentiert.