Urteil des HessVGH vom 13.03.2017

VGH Kassel: versicherungsrecht, umweltrecht, strafrecht, steuerrecht, verwaltungsrecht, immaterialgüterrecht, vorverfahren, quelle, zivilprozessrecht, verfassungsrecht

Gericht:
Hessischer
Verwaltungsgerichtshof
1. Senat
Entscheidungsdatum:
Aktenzeichen:
OS I 8/65
Dokumenttyp:
Urteil
Quelle:
Leitsatz
1. Anwaltsgebühren für das Vorverfahren können nur im anschließenden
Verwaltungsstreitverfahren für erstattungsfähig erklärt, nicht aber in einem späteren
Verfahren geltend gemacht werden.
2. Zur Frage, wann Zinsen für verspätete Versorgungszahlung als Schadensersatz
wegen Fürsorgepflichtverletzung geltend gemacht werden können (wie BVerwG).
Hinweis: Die Entscheidung wurde von den Dokumentationsstellen der hessischen Gerichte
ausgewählt und dokumentiert.