Urteil des HessVGH vom 13.03.2017

VGH Kassel: fristlose entlassung, versicherungsrecht, verwaltungsrecht, umweltrecht, strafrecht, immaterialgüterrecht, zivilprozessrecht, ausnahme, quelle, steuerrecht

Gericht:
Hessischer
Verwaltungsgerichtshof
1. Senat
Entscheidungsdatum:
Aktenzeichen:
OS I 8/66
Dokumenttyp:
Urteil
Quelle:
Leitsatz
1. Benzinentwendungen rechtfertigen in der Regel die fristlose Entlassung eines
Soldaten auf Zeit während der ersten vier Dienstjahre gem. § 55 Abs. 5 SG.
2. Zur Frage, wann angesichts mildernder Umstände eine Ausnahme von dieser Regel
geboten ist.
Hinweis: Die Entscheidung wurde von den Dokumentationsstellen der hessischen Gerichte
ausgewählt und dokumentiert.