Urteil des HessVGH vom 13.03.2017

VGH Kassel: zivilprozessrecht, quelle, immaterialgüterrecht, verwaltungsrecht, versicherungsrecht, anfechtungsklage, vorverfahren, abfindung, gleichwertigkeit, sicherheit

Gericht:
Hessischer
Verwaltungsgerichtshof
3. Senat
Entscheidungsdatum:
Aktenzeichen:
F III 54/66
Dokumenttyp:
Urteil
Quelle:
Leitsatz
1. Zur Frage der Zulässigkeit einer Anfechtungsklage bei fehlendem Vorverfahren,
wenn das Verhalten der oberen Flurbereinigungsbehörde vor und während des
gerichtlichen Verfahrens mit Sicherheit erwarten läßt, daß die Beschwerde keinen Erfolg
haben wird.
2. Zur Qualität eines Grundstücks als Bauerwartungsland (st. Rspr.).
3. Zur Frage der Anfechtung der Beschwerde eines Teilnehmers wegen Irrtums.
4. Zur Frage der Unwirksamkeit eines in einer Verhandlung geschlossenen Vergleichs
zwischen einem Teilnehmer und der Flurbereinigungsbehörde.
5. Zur Gleichwertigkeit der Abfindung.
Hinweis: Die Entscheidung wurde von den Dokumentationsstellen der hessischen Gerichte
ausgewählt und dokumentiert.