Urteil des HessVGH vom 13.03.2017

VGH Kassel: hessen, versicherungsrecht, umweltrecht, strafrecht, verwaltungsrecht, immaterialgüterrecht, wohnwagen, bauwerk, quelle, zivilprozessrecht

Gericht:
Hessischer
Verwaltungsgerichtshof
4. Senat
Entscheidungsdatum:
Aktenzeichen:
IV OE 12/67
Dokumenttyp:
Urteil
Quelle:
Leitsatz
1. Ein Verkaufswagen, der ohne zusätzliche Befestigung aufgestellt ist, stellt kein
Bauwerk im Sinne der Legaldefinition des § 2 HBO dar; er ist daher nicht
baugenehmigungspflichtig.
2. Unter "baulicher Anlage" i. S. des § 29 BBauG sind in Hessen Bauwerke (§ 2 HBO) zu
verstehen. Die Aufstellung eines Verkaufswagens unterliegt daher nicht der Beurteilung
nach §§ 30 bis 36 BBauG. Fortsetzung der Rechtsprechung über Wohnwagen (Urt. v.
28.06.1967 - OS IV 21/64 ), nunmehr auch für Verkaufswagen.
Hinweis: Die Entscheidung wurde von den Dokumentationsstellen der hessischen Gerichte
ausgewählt und dokumentiert.