Urteil des HessVGH vom 13.03.2017

VGH Kassel: versicherungsrecht, umweltrecht, strafrecht, steuerrecht, verwaltungsrecht, immaterialgüterrecht, klageänderung, quelle, zivilprozessrecht, verfassungsrecht

Gericht:
Hessischer
Verwaltungsgerichtshof
1. Senat
Entscheidungsdatum:
Aktenzeichen:
OS I 111/63
Dokumenttyp:
Urteil
Quelle:
Leitsatz
Die Sachdienlichkeit einer Klageänderung ist zu bejahen,, wenn sie dazu beiträgt, den
gesamten Streit zwischen den Parteien auszuräumen.
Hinweis: Die Entscheidung wurde von den Dokumentationsstellen der hessischen Gerichte
ausgewählt und dokumentiert.