Urteil des HessVGH vom 13.03.2017

VGH Kassel: versicherungsrecht, umweltrecht, strafrecht, steuerrecht, verwaltungsrecht, immaterialgüterrecht, ermächtigung, quelle, zivilprozessrecht, verfassungsrecht

Gericht:
Hessischer
Verwaltungsgerichtshof
4. Senat
Entscheidungsdatum:
Aktenzeichen:
OS IV 48/65
Dokumenttyp:
Urteil
Quelle:
Leitsatz
1. Der § 24 Abs. 2 BaunutzVO entbehrt einer gesetzlichen Ermächtigung und ist
deshalb ungültig.
2. In einem Gebiet, das nach der vorhandenen Bebauung ausschließlich dem Wohnen
dient, ist die Errichtung einer Tankstelle bedenklich und deshalb nicht zulässig.
3. Für den baulichen Charakter eines Gebiets kommt es nur auf die tatsächliche
Eigenart der vorhandenen Bebauung und nicht auf die besondere Eigenart von
vorbeiführenden Straßen an.
Hinweis: Die Entscheidung wurde von den Dokumentationsstellen der hessischen Gerichte
ausgewählt und dokumentiert.