Urteil des HessVGH vom 13.03.2017

VGH Kassel: verwaltungsrecht, versicherungsrecht, umweltrecht, strafrecht, immaterialgüterrecht, zivilprozessrecht, öffentlich, abfindung, gleichwertigkeit, quelle

Gericht:
Hessischer
Verwaltungsgerichtshof
3. Senat
Entscheidungsdatum:
Aktenzeichen:
F III 103/63
Dokumenttyp:
Urteil
Quelle:
Leitsatz
1. Zur Gleichwertigkeit der Abfindung eines Steinbruchunternehmers.
2. Die im Einzelfall vorhandene besondere günstige Verkaufsmöglichkeit eines
Grundstücks des Altbesitzes eines Beteiligten stellt keinen gemäß § 44 Abs. 2 FlurbG zu
berücksichtigenden werterhöhenden Umstand dar.
3. Zu den Fragen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage und der Irrtumsanfechtung in
Bezug auf einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen einem Beteiligten und der
Teilnehmergemeinschaft.
Hinweis: Die Entscheidung wurde von den Dokumentationsstellen der hessischen Gerichte
ausgewählt und dokumentiert.