Urteil des HessVGH vom 13.03.2017

VGH Kassel: verwaltungsrecht, versicherungsrecht, umweltrecht, strafrecht, immaterialgüterrecht, zivilprozessrecht, dienstzeit, 1919, quelle, steuerrecht

Gericht:
Hessischer
Verwaltungsgerichtshof
1. Senat
Entscheidungsdatum:
Aktenzeichen:
OS I 17/66
Dokumenttyp:
Urteil
Quelle:
Leitsatz
Für eine bei der preussischen Schutzpolizei oder ihren Vorläufern von 1919 bis 1924
abgeleistete Dienstzeit kann keine Nachversicherung gemäss § 99 AKG gewährt werden
(wie BVerwG, Urteil vom 14.07.1965 - V C 47.64, zitiert bei Brosche, RiA 1966/141).
Hinweis: Die Entscheidung wurde von den Dokumentationsstellen der hessischen Gerichte
ausgewählt und dokumentiert.