Urteil des HessVGH vom 13.03.2017

VGH Kassel: versicherungsrecht, umweltrecht, strafrecht, steuerrecht, verwaltungsrecht, immaterialgüterrecht, rechtsgrundlage, quelle, zivilprozessrecht, verfassungsrecht

Gericht:
Hessischer
Verwaltungsgerichtshof
4. Senat
Entscheidungsdatum:
Aktenzeichen:
OS IV 58/64
Dokumenttyp:
Urteil
Quelle:
Leitsatz
Ist die Bauüberwachung einer Baumaßnahme (§ 78 ff HBO) abgeschlossen, dann kann
die Baubehörde die Beseitigung von nicht genehmigten Bauteilen allein aufgrund der
Baugenehmigung nicht mehr verlangen. Eine solche Anordnung ist vielmehr nur auf die
Rechtsgrundlage des § 59 HBO möglich und setzt daher auch die materielle Illegalität
der abzubrechenden Bauteile voraus.
Hinweis: Die Entscheidung wurde von den Dokumentationsstellen der hessischen Gerichte
ausgewählt und dokumentiert.