Urteil des HessVGH vom 13.03.2017, S II 108/63
VGH Kassel: verwaltungsrecht, versicherungsrecht, umweltrecht, strafrecht, immaterialgüterrecht, zivilprozessrecht, mitwirkungspflicht, erkenntnis, quelle, steuerrecht
- Entschieden
- 13.03.2017
- Schlagworte
- Verwaltungsrecht, Versicherungsrecht, Umweltrecht, Strafrecht, Immaterialgüterrecht, Zivilprozessrecht, Mitwirkungspflicht, Erkenntnis, Quelle, Steuerrecht
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Quelle: Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat
Entscheidungsdatum: 19.10.1966
Aktenzeichen: OS II 108/63
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
1. Zur Frage der Wieder-Erteilung eines durch strafgerichtliches Erkenntnis entzogenen Fahrerlaubnis, wenn und solange die rechtshindernde Tatsache der Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen vom Antragsteller nicht widerlegt werden kann.
2. Mitwirkungspflicht des Antragstellers bei der Feststellung der Fahrtauglichkeit.
Hinweis: Die Entscheidung wurde von den Dokumentationsstellen der hessischen Gerichte ausgewählt und dokumentiert.