Urteil des HessVGH vom 13.03.2017

VGH Kassel: hessen, versicherungsrecht, umweltrecht, strafrecht, verwaltungsrecht, immaterialgüterrecht, ingenieurschule, privatschule, quelle, zivilprozessrecht

Gericht:
Hessischer
Verwaltungsgerichtshof
2. Senat
Entscheidungsdatum:
Aktenzeichen:
OS II 120/66
Dokumenttyp:
Urteil
Quelle:
Leitsatz
1. Die Angliederung einer Fachrichtung "Wirtschafts- und Betriebstechnik" an eine
bestehende, anerkannte Privatschule (Ingenieurschule für Maschinenbau und
Elektrotechnik) ist im Lande Hessen keine Ersatzschule, sondern eine
Ergänzungsschule.
2. Die Abteilung "Wirtschafts- und Betriebstechnik" ist ein Fremdkörper im Gepräge der
hessischen öffentlichen Ingenieurschulen.
Hinweis: Die Entscheidung wurde von den Dokumentationsstellen der hessischen Gerichte
ausgewählt und dokumentiert.