Urteil des HessVGH vom 13.03.2017

VGH Kassel: versicherungsrecht, umweltrecht, strafrecht, steuerrecht, verwaltungsrecht, immaterialgüterrecht, techniker, quelle, zivilprozessrecht, verfassungsrecht

Gericht:
Hessischer
Verwaltungsgerichtshof
6. Senat
Entscheidungsdatum:
Aktenzeichen:
VI OE 40/69
Dokumenttyp:
Urteil
Quelle:
Leitsatz
Die Bestimmungen in Fußnote 2 zur Besoldungsgruppe A 9 und die Fußnote 1 zur
Besoldungsgruppe A 10 der Anlage I zum BBesG sind dahin auszulegen, daß die
Stellenzulage für Techniker nur Laufbahnbewerbern und nicht auch anderen Bewerbern
gewährt werden kann, bei denen die Laufbahnprüfung und die Ingenieurprüfung nicht
als Anstellungsvoraussetzungen vorgeschrieben sind.
Hinweis: Die Entscheidung wurde von den Dokumentationsstellen der hessischen Gerichte
ausgewählt und dokumentiert.