Urteil des HessVGH vom 13.03.2017

VGH Kassel: hessen, versicherungsrecht, umweltrecht, strafrecht, verwaltungsrecht, immaterialgüterrecht, benachrichtigung, quelle, zivilprozessrecht, steuerrecht

Gericht:
Hessischer
Verwaltungsgerichtshof
2. Senat
Entscheidungsdatum:
Aktenzeichen:
OS II 55/66
Dokumenttyp:
Urteil
Quelle:
Leitsatz
1. Nach den in Hessen durch Erlasse des Kultusministers niedergelegten
Versetzungsbestimmungen für weiterführende allgemeinbildende Schulen (Gymnasien,
Mittelschulen und Mittelschulzüge, an Volksschulen) ist eine zweimalige
Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten nicht erforderlich.
2. Die in diesen Versetzungsbestimmungen enthaltenen zwei Alternativen erfordern
keine kumulative Anwendung der geregelten Hinweisverpflichtungen.
Hinweis: Die Entscheidung wurde von den Dokumentationsstellen der hessischen Gerichte
ausgewählt und dokumentiert.