Urteil des HessVGH vom 13.03.2017

VGH Kassel: versicherungsrecht, umweltrecht, strafrecht, steuerrecht, verwaltungsrecht, immaterialgüterrecht, beamtenrecht, quelle, zivilprozessrecht, verfassungsrecht

Gericht:
Hessischer
Verwaltungsgerichtshof
1. Senat
Entscheidungsdatum:
Aktenzeichen:
OS I 17/65
Dokumenttyp:
Urteil
Quelle:
Leitsatz
1. Schadensersatz wegen Fürsorgepflichtverletzung kann nicht wegen sog.
immateriellen Schadens geltend gemacht werden.
2. Für Schadensersatzansprüche aus Fürsorgepflichtverletzung ist der
Verwaltungsrechtsweg auch nach hessischem Beamtenrecht erst nach Durchführung
des Vorverfahrens gem. § 182 HBG geöffnet. Einzelfall eines verspäteten Antrags auf
Urteilsergänzung.
Hinweis: Die Entscheidung wurde von den Dokumentationsstellen der hessischen Gerichte
ausgewählt und dokumentiert.