Urteil des OLG Oldenburg vom 20.10.1986

OLG Oldenburg: unfall, fahrzeug, geschwindigkeit, datum

Gericht:
OLG Oldenburg, 13. Zivilsenat
Typ, AZ:
Urteil, 13 U 56/86
Datum:
20.10.1986
Sachgebiet:
Normen:
STVG § 7, STVG § 17 ABS 1
Leitsatz:
Vorfahrtsverletzung eines Lkw-Fahrers, der aus einer Grundstücksausfahrt in eine Straße einbiegt,
und überhöhte Geschwindigkeit des Vorfahrts- berechtigten
Volltext:
1. Eine Vorfahrtsverletzung des aus einer Grundstücksausfahrt nach links in eine Straße einbiegenden Lkw-Fahrer
liegt dann nicht vor, wenn er beim Anfahren kein Fahrzeug auf der Vorfahrtstraße erkennt (Sichtweite 135 m).
2. Kommt es dann zu einem Zusammenstoß mit einem an sich Vorfahrtsbe- rechtigten, weil dieser mit überhöhter
(95 km/h statt 70 km/h) Geschwin- digkeit und unter Verletzung des Sichtfahrgebots fuhr, so haftet dieser für den
Unfall allein.