Urteil des OLG Oldenburg vom 21.07.1989

OLG Oldenburg: befangenheit, datum

Gericht:
OLG Oldenburg, 05. Zivilsenat
Typ, AZ:
Beschluß, 5 AR 14/89
Datum:
21.07.1989
Sachgebiet:
Normen:
Keine Normen eingetragen
Leitsatz:
Zur Zuständigkeit für die Bestimmung des zuständigen Gerichts in Famili- ensachen bei Ablehnung
aller Planrichter eines Amtsgerichts wegen Befan- genheit.
Volltext:
Werden in einer Familiensache alle Planrichter eines Amtsgerichts wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt und
halten alle Planrichter das Ablehnungsgesuch für begründet, so ist für die Bestimmung des zuständigen Gerichts
gemäß § 36 Nr.1 ZPO das Landgericht und nicht das Oberlandesgericht zuständig.