Urteil des OLG Oldenburg vom 15.02.2000

OLG Oldenburg: bankgarantie, stillen, kaufpreis, zoll, unterzeichnung, erlöschen, einlage, nichterfüllung, rückzahlung, firma

Gericht:
OLG Oldenburg, 12. Zivilsenat
Typ, AZ:
Urteil, 12 U 42/99
Datum:
15.02.2000
Sachgebiet:
Normen:
BGB § 242, BGB § 305, BGB § 765
Leitsatz:
Eine Klage aus einer "Garantie auf erstes Anfordern" ist trotz Vorliegens der formellen Voraus-
setzungen der Inanspruchnahme abzuweisen, wenn "liquide" bewiesen werden kann, dass der
Garantiefall nicht eingetreten ist und nicht mehr eintreten wird.
Volltext:
U r t e i l
Im Namen des Volkes!
In dem Rechtsstreit
der L... O..., ...,
Beklagte und Berufungsklägerin,
- Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt ..., Oldenburg -
g e g e n
die S... B... GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer ...,
Klägerin und Berufungsbeklagte,
- Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt ... -
wegen Garantiehaftung,
hat der 12. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg auf die mündliche Verhandlung vom
1. Februar 2000 unter Mitwirkung der Vorsitzenden Richterin am Oberlandesgericht ... und
der Richter am Oberlandesgericht ... und ...
für Recht erkannt:
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 1. September 1999 verkündete
Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Oldenburg geändert:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung von
50.000 DM abwenden, wenn nicht die
Beklagte zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
Streitwert für die Berufungsinstanz und Wert der Beschwer der Klägerin:
2.000.000 DM.
Tatbestand
Die Klägerin nimmt die Beklagte aus einer als Bankgarantie bezeichneten Urkunde auf Zahlung von 2.000.000 DM in
Anspruch. Die damals noch unter der Firma J... ... mbH handelnde Klägerin erwarb durch notariell beurkundeten
Vertrag vom 31.10.1997 - UR Nr. 1.../97 des Notars Dr. P... in K... - von den Eheleuten F... deren Geschäftsanteile
an den Gesellschaften der S...-... in K... für einen Kaufpreis von 28.860.000 DM. Der Kaufpreis sollte nach § 4.2
innerhalb von 14 Tagen nach Unterzeichnung des Vertrages fällig sein und die Zahlung Zug um Zug gegen Vorlage
einer Bankgarantie (auf erstes Anfordern) eines als Zoll- und Steuerbürge zugelassenen deutschen Kreditinstituts in
Höhe von 2.000.000 DM erfolgen zur Sicherung eventueller Ansprüche der Käuferin und der S... KG gegen
Verkäufer. Falls die Bankgarantie nicht in Anspruch genommen ist, ist sie bei end-gültiger Erledigung von
Ansprüchen der I... ... und der N... ... nach § 1.16 an die Verkäufer zurückzugeben . Dazu heißt es u.a. in § 1.16: ...
Die Verkäufer werden die Käuferin und die S... KG zu 100 % von sämtlichen Ansprüchen der I... und N... freistellen,
die über die Rückzahlung der geleisteten Einlage, der den stillen Beteiligten zustehenden Festvergü-tung und des
Gewinnanspruchs bei ordnungsgemäßer Vertragsabwicklung bis zum 30.7.1998 hinausgehen. Dies gilt
insbesondere, soweit I... und N... über die oben genann-ten Beträge hinaus eine Wertzuwachsentschädigung i.S. von
§ 13 Ziff. 2 des jeweiligen Vertrages über die stillen Beteiligungen verlangen. ... In § 6 übernahmen die Eheleute F...
zahlreiche Gewährleistungspflichten, deren Nichterfüllung in § 7 näher bezeichnete Rechtsfolgen nach sich ziehen
sollte. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf den Kaufver-trag Bezug genommen.
Die Klägerin erhielt sodann die unter dem 11.11.1997 ausgestellte Bankgarantie , in der es u.a. heißt: ...Wir
verpflichten uns unwiderruflich, an den Begünstigten einen Betrag bis zu 2.000.000 DM - vorbehaltlich des Eingangs
einer Kaufpreisrate in mindestens gleicher Hö-he auf das Konto ... - auf erstes Anfordern zu zahlen, falls der
Auftraggeber seinen Ver-pflichtungen aus dem Kauf- und Übertragungsvertrag zwischen Auftraggeber und dem Be-
günstigten vom 31.10.1997 ... nicht fristgerecht nachkommt. Die Ansprüche aus dieser Ga-rantie erlöschen, wenn
die I... B... mbH, ... (I...) und die N... K... mbH, ..., (N...) verbindlich mitgeteilt haben, daß sämtliche Ansprüche im
Zusammenhang mit der Wertzuwachsent-schädigung aus ihrer stillen Beteiligung an der S .... mbH