Urteil des OLG Oldenburg vom 30.03.1987

OLG Oldenburg: datum

Gericht:
OLG Oldenburg, unbekannt
Typ, AZ:
Beschluß, SS 127/87
Datum:
30.03.1987
Sachgebiet:
Normen:
STPO § 244 ABS 3
Leitsatz:
Kein Leitsatz eingetragen
Volltext:
Ein Erfahrungssatz des Inhalts, täglich würden von Strafverteidigern unfaßbare Beweisanträge gestellt, die nur dem
Kopfe eines Strafverteidigers, nicht dem Kopf eines normalen Angeklagten erwachsen sein könnten und in denen
Beweistatsachen bewußt wahrheitswidrig behauptet und Zeugen benannt werden, von denen jeder wisse, sie würden
falsch aussagen, besteht nicht.
(Leitsatz aus StrVertr.(NJW))