Urteil des OLG Oldenburg vom 09.04.1996

OLG Oldenburg: ärztliche behandlung, poliklinik, kinderheilkunde, universität, kaiserschnitt, frühgeburt, schmerzensgeld, datum

Gericht:
OLG Oldenburg, 05. Zivilsenat
Typ, AZ:
Urteil, 5 U 173/95
Datum:
09.04.1996
Sachgebiet:
Normen:
BGB § 847
Leitsatz:
Unterbleiben einer augenärztlichen Untersuchung nach einer Frühgeburt
Volltext:
Die Klägerin verlangt Schmerzensgeld mit der Begründung, die Be-
klagten hätten durch fehlerhafte ärztliche Behandlung ihre Erblin-
dung verschuldet.
Die Klägerin wurde am 8. November 1989 in der 27. Schwanger-
schaftswoche durch Kaiserschnitt zur Welt gebracht. Der errechnete
Geburtstermin war der 7. Februar 1990. Die Geburt fand in der Uni-
versitätsklinik in ... statt. Die Klägerin blieb bis zum 31. Januar 1990 in der dortigen Kinderklinik. Am 31. Januar
1990 wurde sie von ... aus in das -Krankenhaus in verlegt. Die Beklagte zu 1) ist Träger dieses Krankenhauses. Der
Beklagte zu 2) ist Leitender Arzt der Kinderklinik. In dem Verlegungsbericht der Klinik und Poliklinik für
Kinderheilkunde der Universität vom 31. Januar 1990, der an den Beklagten zu
2) gerichtet ist, wird unter anderem das Ergebnis einer augenärzt-
lichen Untersuchung vom 18. Januar 1990 wie folgt mitgeteilt:
"Beidseits große avaskuläre Zonen. Beidseits Reste der Pupilarm