Urteil des OLG Oldenburg vom 21.11.1988

OLG Oldenburg: anteil, volljähriger, eltern, datum

Gericht:
OLG Oldenburg, 14. Familiensenat
Typ, AZ:
Beschluß, 14 WF 172/88
Datum:
21.11.1988
Sachgebiet:
Normen:
Keine Normen eingetragen
Leitsatz:
Berechnung der anteiligen Haftung der Eltern bei Unterhaltsansprüchen volljähriger Kinder
Volltext:
a) Zunächst ist das anrechnungsfähige Einkommen beider Elternteile zusammenzurechnen und um einen
angemessenen Betrag für die Mehrkosten der doppelten Haushaltsführung zu vemindern.
b) Danach ist der Bedarf der volljährigen Kinder anhand der Düsseldorfer Tabelle zu ermitteln und um die vollen
Beträge der Ausbildungsvergütung (unter Berücksichtigung des Freibetrages von 145 DM) und des Kindergeldes zu
reduzieren.
c) Der danach verbleibende Restbetrag ist anteilig auf beide Elternteile umzurechnen. Dabei wird der Anteil jedes
Elternteils durch das über den großen Selbtbehalt hinausgehende anrechnungspflichtige Einkommen bestimmt.
Soweit für das volljährige Kind besondere Naturalunterhaltsleistungen erbracht wurden, können diese durch einen
angemessenen Betrag an dieser Stelle berücksaichtigt werden.