Urteil des OLG Oldenburg vom 30.06.1995

OLG Oldenburg: datum

Gericht:
OLG Oldenburg, 01. Zivilsenat
Typ, AZ:
Beschluß, 1 W 51/95
Datum:
30.06.1995
Sachgebiet:
Normen:
Keine Normen eingetragen
Leitsatz:
Gegen die Entscheidung des Landgerichts über ein Ablehnungsgesuch gegen Mitglieder der
Einigungsstelle nach § 27 a UWG ist ein Rechtsmittel nicht zulässig.
Volltext:
Die Antragsgegnerin hat den Vorsitzenden der Einigungsstelle abgelehnt, weil er befangen sei. Das Landgericht hat
dieses Gesuch durch den ange-
fochtenen Beschluß für unbegründet erklärt. Die dagegen gerichtete sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin ist
unzulässig, weil § 27 a Abs. 2 S. 5 UWG nicht auf § 46 ZPO verweist (vgl. Großkommentar/Köhler,
§ 27 a UWG, Rdn. 47).