Urteil des OLG Oldenburg vom 07.06.1990

OLG Oldenburg: veröffentlichung, wertsteigerung, belastung, beendigung, wohnrecht, grundstück, datum

Gericht:
OLG Oldenburg, 03. Familiensenat
Typ, AZ:
Beschluß, 3 WF 41/90
Datum:
07.06.1990
Sachgebiet:
Normen:
BGB § 1374 ABS 2
Leitsatz:
Ein Wohnrecht, das auf einem Grundstück lastet, welches ein Ehegatte im Wege vorweggenommener
Erbfolge übertragen erhalten hat, mindert das Anfangsvermögen dieses Ehegatten nicht.
Volltext:
Das Anfangsvermögen des Beklagten war nicht um den Wert des in § 2 Buchst. b) des Übertragungsvertrages der
Mutter gewährten lebenslangen unentgeltlichen Wohnrechts zu kürzen.
Unstreitig ist die Mutter des Beklagten bereits am 23. November 1979 gestorben. Jedenfalls dann, wenn die
Begünstigte - wie hier - vor Beendigung des Güterstandes stirbt, ist die Belastung des Grundstücks mit einem
Nießbrauch im Anfangsvermögen unberücksichtigt zu lassen (vgl. die Entscheidungen des OLG Koblenz, FamRZ
1983, 166, 168 und des OLG Köln, FamRZ 1989, 1186/ 1187). Dieser in den Entscheidungen vertretenen
Rechtsauffassung hat der BGH in seinem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 14. März 1990, Az. XII ZR
62/89, zugestimmt. Grund für diese an § 1374 Abs. 2 BGB orientierte Ausnahmeregelung ist, daß der andere
Ehegatte an der durch das Absinken des Nießbrauchswertes eingetretenen Wertsteigerung ebensowenig
partizipieren soll wie am Vermögenserwerb selbst, der auf den persönlichen Beziehungen des erwerbenden
Ehegatten zum Zuwendenden beruht (vgl. BGH, Urt. vom 14. März 1990, Az. XII ZR 62/89, S. 8/9).