Urteil des OLG Köln vom 26.01.1996

OLG Köln (verhandlung, sache, aufhebung, vorinstanz, strafkammer, datum, antrag)

Oberlandesgericht Köln, Ss 677/95 - 242 -
Datum:
26.01.1996
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
1. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
Ss 677/95 - 242 -
Tenor:
Das angefochtene Urteil wird mit seinen Feststellungen aufgehoben. Die
Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die
Kosten der Revision, an eine andere Strafkammer des Landgerichts
Aachen zurückverwiesen. Die Generalstaatsanwaltschaft hat ihren
Antrag, die Sache unter Aufhebung des angefochtenen Urteils zu neuer
Verhandlung und Entscheidung an die Vorinstanz zurückzuverweisen,
wie folgt begründet: Die sachlich-rechtlichen Mängel nötigen zur
Aufhebung des angefochtenen Urteils. Dem stimmt der Senat zu.