Urteil des OLG Köln vom 03.12.1996

OLG Köln (androhung, beschwerde, vorinstanz, datum)

Oberlandesgericht Köln, 4 WF 218/96
Datum:
03.12.1996
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
4. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 WF 218/96
Vorinstanz:
Amtsgericht Bonn, 45 F 91/96
Tenor:
Der angefochtene Beschluß wird aufgehoben.
G r ü n d e :
1
Die zulässige Beschwerde des Antragsgegners ist begründet, weil die Verhängung
eines Zwangsgeldes gem. § 33 FGG i.V.m. § 11 VAHRG die vorherige Androhung eines
Zwangsgeldes gem. § 33 Abs. 3 Satz 1 FGG zwingend voraussetzt.
2
Eine solche vorherige Androhung ist - wie eine Rückfrage beim Amtsgericht ergeben hat
- irrtümlich unterblieben, so daß der angefochtene Beschluß ersatzlos aufzuheben war.
3
Einer Kostenentscheidung für das Beschwerdeverfahren bedurfte es nicht, weil an dem
amtswegigen Auskunftsverfahren nur der Antragsgegner beteiligt ist.
4