Urteil des OLG Köln vom 14.02.2002

OLG Köln (zpo, kläger, stadt, verletzung, grund, vollstreckbarkeit, streitwert, beschwer, wert, haftung)

Oberlandesgericht Köln, 7 U 100/01
Datum:
14.02.2002
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
7. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 U 100/01
Vorinstanz:
Landgericht Aachen, 4 O 395/00
Tenor:
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Aachen
vom 1. 8. 2001 - 4 O 395/00 - wird zurückgewiesen. Die Kosten des
Berufungsverfahrens trägt der Kläger. Das Urteil ist vorläufig
vollstreckbar.
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e
1
Die in formeller Hinsicht nicht zu beanstandende Berufung hat in der Sache selbst
keinen Erfolg.
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I.
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Dem Kläger steht gegenüber der beklagten Stadt der mit der Klage verfolgte
Schadensersatzanspruch gem. §§ 839, 847 BGB i.V.m. Art. 34 GG nicht zu. Zur Be-
gründung nimmt der Senat auf die tatsächlichen Feststellungen und die
Rechtsausführungen im angefochtenen Urteil Bezug. Der Kläger hat auf dem Hinweg in
die Stadt den im Wesentlichen laubfreien und damit sicheren Bürgersteig benutzt. Auf
dem Rückweg zum Casino ist er statt dessen aus Bequemlichkeit auf dem mittleren, mit
einer dicken Laubschicht bedeckten Gehweg gegangen. Er hat es sich deshalb, wie das
Landgericht zutreffend ausgeführt hat, selbst zuzuschreiben, wenn er im Laub
ausgerutscht und zu Fall gekommen ist (§ 254 BGB). Die - etwa bestehende - Haftung
der Beklagten wegen Verletzung einer ihr obliegenden Ver-kehrssicherungspflicht tritt
jedenfalls dahinter zurück.
4
II.
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Die Revision wird nicht zugelassen. Die Rechtssache hat ersichtlich keine grund-
sätzliche Bedeutung. Ebensowenig erfordert die Rechtsfortbildung oder die Siche-rung
einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts
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(§§ 542 Abs. 1, 543 Abs. 2 ZPO n.F.).
7
III.
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Die Kostenentscheidung beruht § 97 Abs. 1 ZPO, die Entscheidung über die vorläufige
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Vollstreckbarkeit auf den §§ 708 Nr. 10, 713 ZPO.
Streitwert für das Berufungsverfahren und zugleich Wert der Beschwer des Klägers:
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1.278,23 Euro
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