Urteil des OLG Hamm vom 26.09.2005

OLG Hamm: therapie, datum

Oberlandesgericht Hamm, 3 U 64/05
Datum:
26.09.2005
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
3. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 U 64/05
Vorinstanz:
Landgericht Essen, 1 O 299/03
Tenor:
Die Berufung des Klägers gegen das am 26.01.2005 verkündete Urteil
der 1. Zivil-kammer des Landgerichts Essen wird aus den zutreffenden
Gründen des angefochte-nen Urteils – unter Bezugnahme auf dessen
tatsächliche Feststellungen sowie auf die ergänzenden Ausführungen
und Anträge der Parteien im Berufungsverfahren – zu-rückgewiesen. Die
ergänzende Beweisaufnahme vor dem Senat rechtfertigt keine
abweichende Entscheidung. Selbst wenn zugunsten des Klägers davon
ausgegangen wird, dass die neurologischen Ausfälle im Bereich der
Zunge unmittelbar postoperativ aufgetreten sind, ergibt sich hieraus
keine Haftung der Beklagten, denn auch bei frühe-rer Feststellung wäre
eine kausale Therapie nicht möglich gewesen, wie der Sachver-
ständige erneut bekräftigt hat. Ein gleichwertiges alternatives
Anästhesieverfahren war hier nicht vorhanden, jedenfalls ist auch ein
plausibler Entscheidungskonflikt des Klägers nicht ersichtlich.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.