Urteil des OLG Hamm vom 07.08.2003

OLG Hamm: auskunft, unterhalt, meinung, verfügung, datum

Oberlandesgericht Hamm, 9 WF 124/03
Datum:
07.08.2003
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
9. Senat für Familiensachen
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
9 WF 124/03
Vorinstanz:
Amtsgericht Lemgo, 8 F 292/03
Tenor:
Wird die Beschwerde der Klägerin vom 8.7.2003 gegen den Beschluß
des Amtsgerichts - Familiengericht - Lemgo vom 30.6.2003 aus den
zutreffenden Gründen der Verfügung vom 15.7.2003 zurückgewiesen.
Ergänzend ist darauf hinzuweisen, daß nach allgemeiner Meinung der
Wert einer Auskunftsklage sich nach dem Angriffsinteresse des Klägers
bemißt, das die Klägerin hier exakt mit Unterhalt von 1.500,00 €
monatlich beziffert hat. Der Auskunftsaufwand bestimmt lediglich den
Wert des von dem zur Auskunft Verurteilten eingeleiteten
Rechtsmittelverfahrens.