Urteil des OLG Hamm vom 29.03.2007

OLG Hamm: wiederverkauf, anbieter, verbraucher, verkäuferin, datum

Oberlandesgericht Hamm, 4 W 25/07
Datum:
29.03.2007
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
4. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 W 25/07
Vorinstanz:
Landgericht Dortmund, 10 O 190/06
Tenor:
Die Beschwerde wird aus den zutreffenden Gründen der angefochtenen
Entscheidung, auf die zunächst Bezug genommen wird,
zurückgewiesen. Gegen eine Einordnung der Antragsgegnerin als
private Verkäuferin bei der Internetplattform eBay spricht neben der
erheblichen Anzahl der Verkaufsgeschäfte die Tatsache, dass die
Antragsgegnerin dafür zumindest zeitweilig jedenfalls 63 Angebote
gleichzeitig im Rahmen eines eBay-Shop präsentiert hat. Gerade die
damit verbundene Angebotsstruktur dient in erster Linie unternehmerisch
tätigen Anbietern zur Präsentation eines weiter gefächerten
Warenangebots. Der Verbraucher verbindet damit in aller Regel auch
einen unternehmerisch tätigen Anbieter. Dieser Eindruck wird im
vorliegenden Fall noch dadurch verstärkt, dass die Antragsgegnerin
auch selbst Waren angekauft hat, die sie zumindest teilweise zeitnah
zum Wiederverkauf angeboten hat. Die Gesamtschau dieser Umstände
lässt nur den Schluss zu, dass die Antragsgegnerin zum hier
entscheidenden Zeitpunkt im Sinne des weit auszulegenden Begriffes
unternehmerisch tätig geworden ist.
Einer Kostenentscheidung bedarf es nicht (§ 127 Abs. 4 ZPO).