Urteil des OLG Hamm vom 05.07.2005

OLG Hamm: recht zur hinterlegung, bürgschaft, datum

Oberlandesgericht Hamm, 24 U 7/05
Datum:
05.07.2005
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
24. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
24 U 7/05
Vorinstanz:
Landgericht Münster, 2 O 141/04
Tenor:
Auf die Berufung des Klägers wird das am 15. November 2004
verkündete Urteil der zweiten Zivilkammer des Landgerichts Münster
teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger
7.050,- € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem
jeweiligen Basiszinssatz aus 5.452,20 € seit dem 22.11.2003 und aus
1.597,80 € seit dem 25.03.2004 zu zahlen, davon 2.106,54 € Zug um
Zug gegen Übergabe einer unbedingten, unbefristeteten,
unwiderruflichen und selbstschuldnerischen Bürgschaft eines in der
Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder
Kreditversicherers, in der auf sämtliche Einreden sowie das Recht zur
Hinterlegung verzichtet ist.
Es wird festgestellt, dass der Rechtsstreit in Höhe von 2.766,60 €
erledigt ist.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
(Von der Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen wird gem. §§ 540
Abs.2, 313 a Abs. 1 ZPO abgesehen.)
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