Urteil des OLG Düsseldorf vom 15.09.2005

OLG Düsseldorf: auskunft, quelle, anschrift, datum, hauptsache

Oberlandesgericht Düsseldorf, I-20 W 29/05
Datum:
15.09.2005
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
20. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
I-20 W 29/05
Tenor:
Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen die Streitwertfestsetzung in
dem Beschluss des Landgerichts vom 24. Januar 2005 wird
zurückgewiesen.
G r ü n d e :
1
Die zulässige Beschwerde der Antragsgegnerin hat in der Sache keinen Erfolg. Der
Senat hält bei Anwendung der im Nichtabhilfebeschluss des Landgerichts vom
9.03.2005 im wesentlichen zutreffend aufgeführten Kriterien - die Heranziehung
irgendwelcher Regelwerte hält der Senat allerdings nicht für richtig - unter
Berücksichtigung des im einstweiligen Verfügungsverfahrens gegenüber der
Hauptsache vorzunehmenden Abschlags einen Streitwert von insgesamt 150.000,00
Euro für angemessen. Auch im Hinblick darauf, dass lediglich fünf der die
Verfügungsmarke verletzenden Schals verkauft wurden, ist ein Streitwert von insgesamt
150.000 Euro für die geltend gemachten Unterlassungs-, Sequestrations- und
Auskunftsansprüche angesichts der Berühmtheit der Verfügungsmarke und ihrer
leichten Wiedererkennbarkeit nicht überhöht.
2
Bei der Streitwertbemessung ist zu berücksichtigen, dass Gegenstand des Verfahrens
auch das Begehren der Antragstellerin auf Auskunft über Namen und Anschrift des
Herstellers, des Lieferanten sowie weiterer Personen war. Dadurch konnte die
Antragstellerin - je nach Inhalt der erteilten Auskunft – nicht nur die Antragsgegnerin
selbst an der Fortsetzung des beanstandeten Verhaltens hindern, sondern auch auf die
"Quelle" und den Zwischenhandel zugreifen. Im Hinblick auf die Bekanntheit der
Marken der Antragstellerin, die auch durch den Vertrieb nur weniger Exemplare
"verwässert" werden können, sowie das vorbeschriebene weitgehende Begehren der
Antragstellerin ist der Streitwert trotz der von der Antragsgegnerin geltend gemachten
Gesichtspunkte gerechtfertigt.
3
B. S. H.
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