Urteil des OLG Düsseldorf vom 23.08.2006

OLG Düsseldorf: sicherheitsleistung, sparkasse, zoll, bürgschaft, datum, entscheidungsformel

Oberlandesgericht Düsseldorf, I-2 U 27/02
Datum:
23.08.2006
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
2. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Teilurteil
Aktenzeichen:
I-2 U 27/02
Tenor:
Auf die Berufung der Beklagten wird Abschnitt IV. der
Entscheidungsformel des am 10. Januar 2002 verkündeten Urteils der 4
a Zivilkammer des Landgerichts Düssel-dorf abgeändert und wie folgt
neu gefasst:
Das Urteil ist gegen eine Sicherheitsleistung in Höhe von 6,5 Mio EURO
vorläufig vollstreckbar. Die Sicherheitsleistung kann auch durch die
unbedingte Bürgschaft einer in Deutschland ansässigen als Zoll- und
Steuerbürgin zugelassenen Bank oder Sparkasse erbracht werden.
R1 R4 Glaeser
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