Urteil des OLG Düsseldorf vom 29.01.2007, I-20 W 6/07
OLG Düsseldorf: gebühr, ratenzahlung, datum
- Entschieden
- 29.01.2007
- Schlagworte
- Gebühr, Ratenzahlung, Datum
Oberlandesgericht Düsseldorf, I-20 W 6/07
Datum: 29.01.2007
Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Entscheidungsart: Beschluss
Aktenzeichen: I-20 W 6/07
Tenor: Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird der Beschluss des Vorsitzenden der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Duisburg vom 24. Oktober 2006 in der Fassung des Teil- Abhilfebeschlusses vom 3. Januar 2007 unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise geändert und wie folgt neu ge-fasst:
Der Beklagten wird unter Beiordnung von Rechtsanwalt R., W., Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung insoweit bewilligt, als sie sich gegen den Teil der Klageforderung verteidigt, der 47,18 € nebst Zinsen übersteigt. Im Übrigen wird der Antrag der Beklagten auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe zurückgewiesen.
Eine Gebühr für das Beschwerdeverfahren wird nicht erhoben.
1Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird der Beschluss des Vorsitzenden der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Duisburg vom 24. Oktober 2006 in der Fassung des Teil-Abhilfebeschlusses vom 3. Januar 2007 unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise geändert und wie folgt neu gefasst:
2Der Beklagten wird unter Beiordnung von Rechtsanwalt R., W., Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung insoweit bewilligt, als sie sich gegen den Teil der Klageforderung verteidigt, der 47,18 € nebst Zinsen übersteigt. Im Übrigen wird der Antrag der Beklagten auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe zurückgewiesen.
Eine Gebühr für das Beschwerdeverfahren wird nicht erhoben. 3