Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 22.07.2002

LSG NRW: nichtvertragsarzt, sucht, behandlung, erlass, krankenversicherung, rechtskraft, datum

Landessozialgericht NRW, L 5 B 42/02 KR ER
Datum:
22.07.2002
Gericht:
Landessozialgericht NRW
Spruchkörper:
5. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
L 5 B 42/02 KR ER
Vorinstanz:
Sozialgericht Köln, S 5 KR 98/02 ER
Sachgebiet:
Krankenversicherung
Rechtskraft:
rechtskräftig
Tenor:
Die Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts
Köln vom 28.05.2002 wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu
erstatten.
Gründe:
1
Die zulässige Beschwerde der Antragstellerin ist nicht begründet. Das Sozialgericht hat
den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, mit dem die Antragstellerin die
Gewährung ärztlicher Behandlung durch den Nichtvertragsarzt Dr. N in V zu erreichen
sucht, zu Recht abgelehnt. Zur Begründung verweist der Senat auf die zutreffenden
Gründe des Beschlusses des Sozialgerichts Köln vom 28.05.2002, denen er sich nach
eigener Prüfung in vollem Umfang anschließt.
2
Die Kostenentscheidung beruht auf einer entsprechenden Anwendung des § 193 SGG.
3
Der Beschluss ist unanfechtbar (§ 177 SGG).
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