Urteil des LG Zweibrücken vom 16.11.1999

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BGB-Mietrecht
LG
Zweibrücken
16.11.1999
3 S 188/99
Kündigungsfrist;Überlassung;Mietvertrag;
Auszugsweiser Text : Die Kammer teilt die Auffassung des Erstrichters, daß es für die Berechnung der
Mietzeit allein darauf ankommt, wann die Wohnung dem Mieter überlassen wurde, nicht jedoch auf den
Zeitpunkt, zu dem der Mietvertrag abgeschlossen worden ist. Das entspricht dem Gesetzeswortlaut in §
565 Abs. 2 Satz 2 BGB und der herrschenden Meinung der Literatur (Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts-
und Wohnraummiete, 3 A. IV Rn. 58 m.w.N.; Sternel, MietR, 3. Aufl., IV Rn. 54; Emmerich-Sonnenschein,
Miete, 7. Aufl., § 565 Rn. 23).